Arzthaftungsrecht in Osnabrück, Düsseldorf und deutschlandweit

Wir sind Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht

Durchsetzungsstark. Erfahren. Verständnisvoll.
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Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Dr. Haack | Dr. Böttger – Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht

Ärztliche Behandlungsfehler sind für die Betroffenen oft mit schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen verbunden und führen häufig zu tiefen Einschnitten in die bisherige Lebensführung. 

Geschädigte Patientinnen und Patienten sind daher auf kompetenten und erfahrenen juristischen Beistand angewiesen.

Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lutz Böttger und Dr. Hansjörg Haack (Of Counsel) stehen Ihnen an unseren Kanzleistandorten in Osnabrück und Düsseldorf sowie deutschlandweit mit Rat und Tat zur Seite! Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung komplexer medizinischer Sachverhalte, in der außergerichtlichen Schadenregulierung und in der arzthaftungsrechtlichen Prozessführung im gesamten Bundesgebiet. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der bundesweiten Auseinandersetzung mit den Haftpflichtversicherungen von Ärzten und Krankenhäusern sowie mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Behandlungsfehlern. Überzeugen Sie sich von unseren maßgeschneiderten und langfristig erfolgreichen Lösungen! 

Bei uns sind Sie in guten und sicheren Händen – wir beraten Sie gerne!

Nach entsprechenden Auszeichnungen in den Jahren 2022 und 2023 wurde unsere Kanzlei auch im Jahr 2024 von der Wirtschaftswoche (Heft 7/2023) als TOP-Kanzlei für die Beratung und Vertretung geschädigter Patienten ausgezeichnet. Zudem wurde Rechtsanwalt Dr. Lutz Böttger erneut von der Wirtschaftswoche als besonders empfohlener Fachanwalt für Medizinrecht prämiert. 

Die Interessen der Mandantinnen und Mandanten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen immer im Mittelpunkt unserer Arbeit. Sie sind nicht ein Mandant bzw. eine Mandantin von vielen, sondern bekommen immer die volle Aufmerksamkeit!

Nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsversäumnissen vertreten wir Sie bundesweit vorgerichtlich und gerichtlich, ob bei Verhandlungen mit einer Versicherung, in einem Verfahren vor einer ärztlichen Schlichtungsstelle oder im gerichtlichen Verfahren vor den Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten. 

Wir vertreten Ihre Interessen mit größtem Einsatz und dem notwendigen Funken Leidenschaft. Das Ziel ist dabei immer die bestmögliche Lösung für Sie!

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25

Jahre tätig

Wir leisten seit über 25 Jahren schnell und kompetent juristischen Beistand.

Rechtliche Schwerpunkte: Medizinische Behandlungsfehler und Beratung bei der Erstellung von Chefarztverträgen.

Ihr Team von Dr. Haack | Dr. Böttger – Fachkanzlei für Medizinrecht in Düsseldorf, Osnabrück – und bundesweit.

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Rufen Sie uns bei Fragen einfach direkt an:

Düsseldorf

0211 6957 4702

Osnabrück

0541 5805 7710

Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht – in Düsseldorf und bundesweit

Patientenrechte

Die einzelnen Patientenrechte sind in einer Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften geregelt. Die Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit einem Behandlungsvertrag wurden in den §§ 630a ff. BGB geregelt. Der Gesetzgeber hat u.a. vorgeschrieben, dass die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat (§ 630a Abs. 2 BGB), der Arzt den Patienten vor der Durchführung der Behandlung aufzuklären (§§ 630c und 630e BGB) und vor der Behandlung die Einwilligung des Patienten einzuholen hat (§ 630h BGB). Ferner wurde durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, dass dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren ist (§ 630g Abs. 1 BGB).

Arzthaftung

Nach einem Behandlungsfehler haftet der Arzt oder das Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bei schweren Behandlungsfehlern kann es  schnell zu 6-stelligen Summen kommen. Bei Geburtsfehlern auch weit darüber hinaus, da die gesamte zukünftige Sorge und Pflege des behinderten Kindes abgesichert werden muss. Lassen Sie sich hierzu von Dr. Haack oder Dr. Böttger individuell beraten.

Kontinuierliche

Integraler Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Medizinrecht ist die kontinuierliche Weiterbildung. Als Fachjuristen gehören regelmäßige Lehrgänge und Schulungen aber auch das Wahrnehmen neuer rechtlicher Entwicklungen zu unserem Berufsalltag. Sprechen Sie uns gerne an.

Auf der Suche nach einem Anwalt für Ärztepfusch?

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Erfahrung und Weiterbildung

Integraler Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Medizinrecht ist die kontinuierliche Weiterbildung. Als Fachjurist gehören regelmäßige Lehrgänge und Schulungen, aber auch das Wahrnehmen neuer rechtlicher Entwicklungen zum Berufsalltag. Selbstverständlich wird sich auch über die aktuelle Rechtssprechung im Bereich Arzthaftungsrecht stets auf dem Laufenden gehalten.

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Qualifikation und Expertise

Dr. Hansjörg Haack gilt deutschlandweit als einer der ersten Fachanwälte für Medizinrecht und als renommierter Arzthaftungsrechtler. Er hat sich in der Vergangenheit durch mehr als 200 Fachpublikationen einen exzellenten Ruf erarbeitet und steht unserer Kanzlei als Of Counsel beratend zur Seite. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lutz Böttger gilt aus ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Medizin- und Arzthaftungsrechts und kann auf eine langjährige Erfahrung in der medizinrechtlichen Schadenregulierung und Prozessführung im gesamten Bundesgebiet zurückblicken. Im Jahr 2016 hat Dr. Lutz Böttger darüber hinaus den Masterstudiengang Medizinrecht (LL.M.) an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf erfolgreich abgeschlossen.

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Professionelle Unterstützung

Unsere Kanzlei unterstützt geschädigte Patienten jederzeit professionell und mit größtem Einsatz bei der Lösung von medizinrechtlichen Problemen. Wir sind im Arzthaftungsrecht in Osnabrück und Düsseldorf sowie bundesweit ausschließlich auf Patientenseite tätig. Ansonsten gehören das Gesellschaftsrecht, das Vertragsarztrecht und das Chefarztvertragsrecht zu den Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei.

Zum Wikipedia-Artikel des renommierten MVZ-Anwalts Dr. Haack:

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Unsere Kanzlei für Medizinrecht ist bekannt aus:

Kanzleigründung

Kanzleigründung

1992-2000

Die Kanzlei geht auf die im Jahr 1992 in Osnabrück gegründete Rechtsanwaltskanzlei Dres. Feldkamp und Haack zurück. Die Kanzlei betreute namhafte mittelständische Unternehmen, wie z. B. MULTIMATIC (Reinigungssysteme), dem damals in Europa größten Händler für chemische Reinigungsmaschinen, GRILLMASTER (Fast-Food) mit mehr als 40 Franchisebetrieben oder die FELIX SCHOELLER Gruppe (weltweiter Vertrieb von Spezialpapier, insbesondere Foto- und Dekopapier).

2000-2010

Im Jahr 2000 schloss sich Dr. Haack, Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen. In der WP-StB-RA-Kanzlei Friedrich – Becker – Haack – Barthel spezialisierte Dr. Haack sich auf das Medizinrecht. Zu den Mandanten zählten namhafte Praxen, Krankenhäuser und Klinikbetreiber, wie z. B. die Dr. Becker Krankenhausgesellschaft Köln. Darüber hinaus wurden viele Patienten in Arzthaftungssachen vertreten.

Etablierung

Etablierung

Spezialisierung

ab 2010

Im Jahr 2010 wurden neue Büroräume bezogen und die Spezialisierung innerhalb des Medizinrechts nahm seinen Fortgang. Es wurden seitdem ausnahmslos nur noch Mandate aus dem Medizinrecht angenommen. Im weiteren Verlauf haben wir uns ausnahmslos auf das Arzthaftungsrecht auf Patientenseite und für Chefärzte auf die Ausarbeitung und Überprüfung ihrer Chefarztverträge konzentriert. Seit dem 1. September 2021 unterstützt Dr. Lutz Böttger unsere Kanzlei mit seinem Fachwissen.

ab 2021

Im Jahr 2021 begrüßten wir unseren neuen Partner in der Kanzlei: Dr. Lutz Böttger ist Fachanwalt für Medizinrecht und eine tatkräftige und fachkundige Unterstützung in unserer Medizinkanzlei. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und war in renommierten medizinrechtlichen Kanzleien in Düsseldorf und Hamm im Arzthaftungsrecht tätig. Dr. Böttger konnte sich durch seine langjährige Erfahrung und große Expertise in diesem Rechtsgebiet über einen langen Zeitraum hinweg beweisen.

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Zuwachs

Fachanwälte und medizinische Experten aus Leidenschaft

  • Wir vertreten Patienten nach fehlerhaften Zahnbehandlungen.
  • Wir vertreten Patienten auch bei schwersten Geburtsschäden.
  • Internistische, chirurgische oder neurologische Probleme sind uns vertraut.
  • Bei besonders schwierigen Fällen ziehen wir externe medizinische Expertise hinzu.
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Dr. Lutz Böttger

(Rechtsanwalt für Medizinrecht)

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Dr. Hansjörg Haack

(of Counsel für Medizinrecht)

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Dr. Haack | Dr. Böttger – Erfahrene Fachkanzlei für Medizinrecht

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme für juristischen Beistand im Bereich Medizinrecht und insbesondere bei medizinischen Behandlungsfehlern, sogenannten Kunstfehlern. Darüber hinaus spezialisieren wir uns auf das Chefarztvertragsrecht. Im Bereich Medizinrecht sind Dr. Haack und Dr. Böttger Teil Ihrer erfahrenen Fachkanzlei in Düsseldorf.

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Ein Medizin-Rechtsanwalt, dem die Menschen vertrauen:

Das exklusive Blog von Dr. Haack | Dr. Böttger – Ihre Fachkanzlei für Krankenhausrecht

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Publikationen von Dr. Haack -Arzthaftungsrecht

Dr. Haack hat seit über 25 Jahren für die Durchsetzung von Patientenrechten nach  medizinischen Behandlungsfehlern gekämpft. In seinen Publikationen dreht sich alles um die Rechte von Patienten beim Arzt und im Krankenhaus und um die Rechte als geschädigter Patient. Spezialisiert ist der frühere Fachanwalt Medizinrecht übrigens auch auf die Beratung von Chefärzten, insbesondere im Vertragsrecht.

FAQ – Ihre Fragen an den Anwalt für Behandlungsfehler

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem speziellen Rechtsgebiet erworben hat.

Geregelt ist dies in der Bundesrechtsanwaltsordnung in §43c.

Um als Fachanwalt zugelassen zu werden, muss ein Rechtsanwalt seine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Im Bereich des Medizinrechts haben sich Herr Dr. Böttger und Herr Dr. Haack über die Jahre einen exzellenten Ruf erarbeitet. Insbesondere im Bereich der Arzthaftung (Behandlungsfehler) ist es von größter Bedeutung, dass der tätige Rechtsanwalt ein Verständnis für medizinische Zusammenhänge und Behandlungsabläufe aufweist, das ein Rechtsanwalt, der in seiner täglichen Arbeit mit dieser Materie nicht befasst ist, haben kann.

Ein Fachanwalt spezialisiert sich auf einen bestimmten juristischen Fachbereich und verfügt hier über spezielle Expertenkenntnisse. Sollte Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers oder einer unzureichenden Aufklärung geworden sind, empfiehlt es sich frühestmöglich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu kontaktieren. Die frühzeitige Beauftragung eines Fachanwaltes stellt sicher, dass Sie keine bedeutende Schritte versäumen und von Anfang an die Weichen korrekt stellen.

In einem Rechtsstreit mit Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern nach Behandlungsfehlern und Ärztepfusch fällt es insbesondere medizinischen Laien schwer, die Sachverhalte nachzuvollziehen und sich erfolgreich rechtlich zur Wehr zu setzen.

Ein guter Fachanwalt für Medizinrecht nimmt sich jedem Mandat individuell und persönlich an und zeichnet sich durch hervorragende Expertise auf dem Fachgebiet sowie eine optimale Betreuung der Mandantinnen und Mandanten aus.

Darüber hinaus hält ein guter Fachanwalt für Medizinrecht seine fachlichen Kenntnisse durch den Besuch von Schulungen und Fortbildungen stets auf dem Laufenden und ist jederzeit auf dem aktuellen Stand, was die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Medizinrecht angeht.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Arzthaftung und Falschbehandlung sind, sind Sie bei der Fachanzlei für Medizinrecht Dr. Hansjörg Haack | Dr. Lutz Böttger in Düsseldorf genau richtig.

Seit über 25 Jahren spezialisiert sich die Kanzlei auf die Themen Arzthaftungsrecht und Krankenhausrecht.

Kontakt 0211 6957 4702 Anfrage
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